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Jahresbericht 2005 - Betreuungsverein

Wir legen Ihnen hier unseren vierzehnten Jahresbericht seit Bestehen des SKFM-Betreuungsvereins St. Wendel vor. Dabei beschränken wir uns auf die aus unserer Sicht wesentlichen Informationen.

Der SKFM St. Wendel wird vor allem durch das ehrenamtliche Engagement seiner Mitglieder getragen. Zunehmend schließen sich uns auch viele Betreuer an, die innerhalb ihrer Familie Betreuungen führen. Durch dieses Engagement, dem besonderer Dank gebührt, bleibt unsere Gesellschaft menschenfreundlich und unser Sozialsystem wird durch ersparte Kosten entlastet.

In diesem Jahr konnten wir wieder 20 neue Mitglieder begrüßen. Durch die Umstellung auf ein neues PC-Programm haben wir unsere Mitgliederdatei bereinigt und dabei 27 inaktive Mitglieder nicht mehr übernommen. Somit liegt der aktuelle Mitgliederstand leicht unter dem des Vorjahres.

Das Jahr 2005 war für uns ein ereignisreiches Jahr mit Umstellungen und großer Arbeitsbelastung:

  • Ende Februar bezogen wir unsere neuen Büroräume in der Domgalerie.

  • Zum 1. Juli trat das Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft, in dem u. a. die Vergütungsabrechnungen geändert wurden.

  • Das bedeutete, dass wir unser elektronisches Verwaltungssystem auf ein neues Programm umstellen, alle Daten manuell neu eingegeben werden und die Mitarbeiter sich in das neue System einarbeiten mussten.

Inzwischen sind wir froh, diese Herausforderungen größtenteils bewältigt zu haben und bitten im Nachhinein um Verständnis, wenn es in den Abläufen gelegentlich kleine Pannen gab.

Der SKFM St. Wendel ist ein eigenständiger Verein im „SKM-Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland e. V.“ und im „SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste - Diözesanverein Trier“, somit auch Fachverband im Deutschen Caritasverband. Wir sind christlich orientiert und motiviert, die Mitgliedschaft ist aber nicht an eine Religionszugehörigkeit gebunden. Unsere Tätigkeit ist ausgerichtet an der Hilfebedürftigkeit von Menschen, unabhängig von deren ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit.

Der Verein
 

Mitglieder

2004

2005

Mitgliederstand am 01.01.

222

241

Mitgliederstand am 31.12.

241

234

Frauen

156

149

Männer

85

85

 

 

 

Als Straffälligenhelfer aktiv tätig

5

4

als Betreuer aktiv tätig

105

116



 

Vorstand

Dem Vorstand gehören zur Zeit an:

Horst Schreiter 1. Vorsitzender
Bernd Walter 2. Vorsitzender
Klara Feld Beisitzerin
Hildegard Hüther Beisitzerin
Ute Spohn Beisitzerin
Dr. Johannes Engel Beisitzer
Alois Wilhelm Beisitzer
Abt Makarios Hebler geistlicher Beirat
Ferdinand Schmidt Schatzmeister
Wilma Ganz Schriftführerin

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle befindet sich seit 01.03.2005 in der Domgalerie, Luisenstraße 2, in St. Wendel. Im gleichen Gebäudekomplex befindet sich seit dieser Zeit auch der Caritasverband mit Cafe Jonas und allen anderen Diensten.
Als hauptamtliche Mitarbeiterin beschäftigt der SKFM Bärbel Spohn, Dipl. Sozialarbeiterin, als Mitarbeiter Paul Allerchen, Dipl. Sozialpädagoge (beide ganztags), und Michael Paulus, Bankkaufmann (halbtags). Helga Pieper ist als Verwaltungsmitarbeiterin stundenweise tätig.

Veranstaltungen

2004

2005

Mitgliederversammlung

1

1

Meditationsnachmittage in der Abtei Tholey

2

2

Sonstige (Sommerfest in Braunshausen)

1

1

 

Öffentlichkeitsarbeit

2004

2005

Rundbriefe "BRIEF" (Mitteilungsblatt an alle Mitglieder, Informationsträger, soziale Institutionen und Multiplikatoren, Auflage: ca. 420)

4

4

Pressemitteilungen als Veranstaltungshinweise und Berichte

30

30

Aktionen (Eröffnung neues Büro - „offene Tür“)

0

1

10 größere Berichte erschienen über den SKFM in der örtlichen Presse.
 

Der Betreuungsverein
 

Aufgaben nach §1908 f BGB
(gewinnen, beraten, schulen, betreuen von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und Bevollmächtigten)

 

Ehrenamtliche Betreuungen

2004

2005

Ehrenamtliche Betreuer im Verein

105

116

Von diesen geführte Betreuungen ca.

135

125

Weil der Verein nicht immer über die Beschlüsse des Amtsgerichtes informiert wird, können die ehrenamtlich geführten Betreuungen nicht exakt ermittelt werden. Die hier angeführten Zahlen beruhen auf unseren eigenen Erkenntnissen, die jedoch auf Grund der Kontakte zu unseren ehrenamtlich Tätigen relativ genau sein dürften.

Mehrere ehrenamtliche Vereinsmitglieder sind bereit, neue Betreuungen zu führen. Nicht immer ist es jedoch möglich, ehrenamtliche Betreuer zu vermitteln, wenn z. B. die betreute Person selbst, das Umfeld oder die Aufgabenbereiche zu problematisch sind. In diesen Fällen werden die Betreuungen von den Vereinsbetreuern übernommen oder das Vormundschaftsgericht bestellt Berufsbetreuer.

Als ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Verein werden auch Mitglieder geführt, die Betreuungen in der eigenen Familie führen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Betreuer, die die Dienste des Vereins in Anspruch nehmen und ohne diese Unterstützung möglicherweise die Betreuung nicht führen könnten. 

Vermittlungen

2004

2005

1.  Anfragen zur Übernahme von Betreuungen im gesamten Jahr

40

49

2.  davon aus dem Vorjahr nicht abgeschlossene Anfragen

0

1

3.  neue Anfragen im Berichtsjahr

40

48

4.  an Ehrenamtliche vermittelt

17

10

5.  Betreuungen an Vereinsbetreuer vermittelt (davon 9 Ergänzungsbetreuungen)

13

30

6.  Betreuung war nicht erforderlich

2

3

7.  Sonstiges

7

5

8.  noch nicht abgeschlossene Anfragen

1

0

9.  Kontakte in der Vermittlungstätigkeit

301

215

Zu 1.  Anfragen an den Verein z. B. durch das Gericht, Betreuungsbehörde, Einrichtungen, andere Betreuer und Angehörige.

Zu 4.  Ehrenamtliche sind Mitarbeiter des Vereins, auch Familienangehörige, die neu gewonnen werden konnten. Unter Vermittlung verstehen wir, wenn dem Gericht oder der Betreuungsbehörde ein Betreuer genannt wird, auch wenn die Bestellung noch nicht erfolgte.

Zu 6.  Die Betreuung ist z. B. nicht erforderlich, wenn soziale Hilfen gefunden werden, durch die die Angelegenheiten des Betroffenen geregelt werden können oder der Betroffene verstirbt.

Zu 7.  Hierzu zählt z. B., wenn die Betreuung vom Gericht abgelehnt oder aufgehoben wurde oder ein Betreuerwechsel nicht erforderlich war oder die Anfrage nicht von uns vermittelt werden konnte.

Zu 9.  Es sind die persönlichen, telefonischen, schriftlichen Kontakte mit Personen oder Institutionen, die dem Ziel dienen, die Betreuung zu vermitteln. Hier sind fast ausschließlich Kontakte gezählt, die zur Vermittlung Ehrenamtlicher führen, da bei der Vermittlung der Vereinsbetreuer kaum Vermittlungstätigkeit anfällt.

 

Beratung

2004

2005

Beratungskontakte (ohne Beratung in der Vermittlung)

566

478

51 Beratungen fanden im Rahmen der Vorsorgeinformation statt. In 49 „Fällen“ wurden 175 Beratungen durchgeführt. Überwiegend wird die Beratung und Hilfe den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeboten, vor allem in der Führung der Betreuung. Darüber hinaus sind wir neben Gericht und Betreuungsbehörde auch Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Betreuungen und Vorsorgemöglichkeiten.
Der seit 01.07.05 gesetzl. Auftrag zur Beratung von Bevollmächtigten und zur Erstellung von Vollmachten hat sich bei uns nicht in besonderer Weise ausgewirkt, da wir diese Aufgabe schon bislang regelmäßig wahrgenommen haben.
Durch die Vereinsbetreuer und die Verwaltungsmitarbeiterin ist eine größere Präsenz des Betreuungsvereins gegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen auch für Beratungen zur Verfügung.
 

Fortbildung / Erfahrungsaustausch

2004

2005

" TREFF's" ( Erfahrungsaustausch in St.Wendel und Nonnweiler)

13

12

Fortbildung mit Referenten

9

9

Schulung für Betreuer (1 x 5 Veranstaltungen; 1 x 2 Veranstaltungen)

1

2

Die TREFFs dienen dem Erfahrungsaustausch für Betreuerinnen und Betreuer unter Anleitung der hauptamtlichen Mitarbeiter. Bei den Fortbildungen mit Referenten handelt es sich vor allem um Informationen, die im Zusammenhang mit Betreuungen relevant sind. Es werden dabei sowohl Einrichtungen vorgestellt als auch Themen aus dem sozialen und psychiatrischen Bereich behandelt. Nach wie vor findet die Schulungsveranstaltung sehr großen Zuspruch. In diesem Jahr haben wir deshalb eine zweite „Kurzschulung“ angeboten.
Die Fortbildungsveranstaltungen werden zum Teil in Zusammenarbeit mit der Katholischen Erwachsenenbildung angeboten. 

Öffentlichkeitsarbeit

2004

2005

Aktionen (2005 Eröffnung des neuen Büros - „offene Tür“)

0

1

Referententätigkeit des hauptamtlichen Mitarbeiters (Betreuungsgesetz und Vorsorgemöglichkeiten)

10

10

Seit 6 Jahren ist unser Verein mit einer eigenen Homepage, die mehrmals jährlich aktualisiert wird, im Internet vertreten. Es stehen jetzt auch Formulare für Betreuung und Vorsorge zur Verfügung.

Aufgaben nach § 7 VBVG
(hauptamtliche Führung von Betreuungen)

 

Vom hauptamtlichen Querschnitt-Mitarbeiter geführte Betreuungen

2004

2005

Im Berichtsjahr insgesamt geführte Betreuungen

17

16

davon aus den Vorjahren übernommen

16

16

neue Betreuungen im Berichtsjahr

1

0

im Berichtsjahr an andere Betreuer übertragen

1

0

im Berichtsjahr beendete Betreuungen

0

6

in das neue Jahr übernommene Betreuungen

16

10

 

Von den Vereinsbetreuern geführte Betreuungen

2004

2005

In Berichtsjahr insgesamt geführte Betreuungen

60

83

davon aus den Vorjahren übernommen

48

53

neue Betreuungen im Berichtsjahr

12

30

im Berichtsjahr an andere Betreuer übertragen

3

5

im Berichtsjahr beendete Betreuungen

4

10

in das neue Jahr übernommene Betreuungen

53

68

10 Betreuungen wurden aufgehoben.1 Betreuung endete durch Tod. 1 Betreuung wurde an eine ehrenamtliche Betreuerin übertragen, 4 Betreuungen wurden an andere Berufsbetreuer abgegeben.

9 Ergänzungsbetreuungen, meist zur Erstellung eines Pflegevertrages, sind in der Statistik berücksichtigt.

Insgesamt wurden innerhalb des SKFM St. Wendel durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter über 200 Betreuungen geführt.

Zusammenfassung und Ausblick

Das Jahr 2005 war geprägt durch Veränderungen: Umzug in ein neues Büro, Betreuungsrechtsänderungsgesetz, neues Vergütungssystem, neues Computerprogramm.
Durch die Pauschalierung der Vergütung der hauptamtlich geführten Betreuungen und die Umstellung auf einen anderen Abrechnungsmodus, war unser bisheriges Computerprogramm überfordert. Es wurde ein neues installiert, in das sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einarbeiten mussten. Da die Programme nicht kompatibel waren, mussten alle Daten manuell eingegeben werden.

Die Pauschalierung der Vergütung zog auch inhaltliche Veränderungen in der Betreuungsführung nach sich. Die hauptamtlichen Mitarbeiter müssen, um die Gehälter zu erwirtschaften, mehr Betreuungen führen als bisher. Das heißt, noch weniger Zeit für die einzelnen Betreuungen zur Verfügung zu haben. Es können nur noch die wichtigsten Angelegenheiten besorgt werden, persönliche Kontakte müssen reduziert werden.  

Statitistisch machte sich die Pauschalierung dahingehend bemerkbar, dass erstmals mehr Betreuungen an unsere Vereinsbetreuer vermittelt wurden (21), während an ehrenamtliche Betreuer „nur“ 10 Betreuungen vermittelt wurden. Bislang war dieses Verhältnis stets umgekehrt.  

Wir bemerken auch, dass die Führung von Betreuungen schwieriger wird, vor allem durch verwaltungstechnische und medizinische Entwicklungen. Dies sehen wir auch an dem sehr großen Interesse an unseren Schulungen, zu denen inzwischen viele Betreuer von Familienangehörigen kommen um sich über das Betreuungsrecht zu informieren.  

Die seit dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz am 01.07.2005 an die Vereine übertragene Aufgabe der Beratung von Bevollmächtigten und der Beratung bei der Erstellung von Vollmachten, macht sich nur unwesentlich bemerkbar, da wir auch schon in der Vergangenheit über Vollmachten informierten und Hilfestellung gaben. Bei der konkreten Erstellung von Vollmachten dagegen sind wir eher zurückhaltend wegen des hohen zeitlichen Aufwandes und der unzureichenden juristischen Kompetenz bei komplizierten Vollmachtserstellungen. In diesen Fällen verweisen wir auf Notare und Rechtsanwälte. Bei einer überschaubaren Situation bieten wir vorhandene Formulare des Bundes- und Landesjustizministeriums an und verweisen auf die Möglichkeit der Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde. In unseren Schulungen bieten wir nunmehr auch Informationen für Bevollmächtigte an.  

Ein hoher Beratungsbedarf besteht bei Patientenverfügungen. Hier bieten wir Informationen, Beratung und Literatur an. Eine gesetzliche Grundlage kam im Berichtsjahr noch nicht zu stande. Derzeit wird dies im Bundestag beraten. In unseren Beratungen weisen wir auf die Tragweite von Patientenverfügungen hin. Wir empfehlen die individuelle Auseinandersetzung mit diesem Thema und die Erstellung einer ganz persönlichen Verfügung nach eingehender Beratung, auch mit dem Hausarzt.  

Nach einem anstrengenden Jahr mit Veränderungen werden wir die Neuerungen in die Praxis umsetzen und an unsere Zielsetzungen anzupassen versuchen. Eine Herausfordung wird dabei unser Anspruch sein, weiterhin Betreuungen an Ehrenamtliche zu vermitteln und die persönliche Betreuung in der Vereinsbetreuung auch nach zeitlicher Einschränkung nicht zu vernächlässigen.  

Um nach der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Evaluation die Entwicklung bewerten zu können, beteiligen wir uns an der Erhebung des beauftragten Forschungsinstituts.

Mit Gottes Hilfe und der Tatkraft der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter sind wir zuversichtlich, die an uns gestellten Aufgaben auch 2006 zum Wohle der uns anvertrauten Menschen zu bewältigen. 

St. Wendel, im Januar 2006

 

 

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